Schneller zum Rheumatologen?
Die Terminservicestellen (TSS) bieten gerade für neu Erkrankte eine Chance, bei unhaltbaren Terminangeboten von mehreren Monaten eine Alternative zu finden, um eine frühere Diagnostik und Therapieeinleitung zu ermöglichen.
Welche Termine vermittelt die TSS?
Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Das gilt auch für verschiebbare Untersuchungen, etwa bei Früherkennungsuntersuchungen oder Bagatell-Erkrankungen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte (einschließlich Termine für U-Untersuchungen) sind ausgenommen.
Akute Notfälle werden während der üblichen Sprechstundenzeiten unmittelbar an eine Arztpraxis oder - bei Bedarf - an eine Notfallambulanz vermittelt. Bei einem lebensbedrohlichen Notfall schaltet die TSS die Notrufzentrale unter der Nummer 112 ein.
Wie erreiche ich meine TSS?
Noch ist die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes zuständig (mehr unter Terminservicestellen). Ab dem 01. Januar 2020 sind die TSS bundesweit einheitlich unter der Notdienstnummer 116117 erreichbar. Diese Nummer ist dann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche (24/7) besetzt.
Brauche ich eine Überweisung?
Für Termine beim Haus- Augen- oder Frauenarzt, dem Kinder- und Jugendarzt sowie in akuten Notfällen ist keine Überweisung notwendig. Ansonsten brauchen Sie eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt. Die Überweisung muss besonders gekennzeichnet sein. Die TSS fragen nach dieser Codierung.
Bekomme ich einen Wunschtermin?
Wunschtermine gibt es nicht – die TSS vermittelt innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt. Die Wartezeit auf den Termin selbst darf vier Wochen nicht überschreiten. Die Frist beginnt mit dem Anruf bei der TSS. Gelingt keine Terminvereinbarung, muss die TTS einen Termin zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus anbieten. Der Behandlungsumfang beschränkt sich dabei auf die Leistung des Fachgebietes, auf die die Überweisung ausgestellt ist.
Wie weit weg darf der Facharzt sein?
Die Entfernung zum vermittelten Facharzt muss „zumutbar“ sein. Dazu haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen. Danach darf der Weg beispielsweise zu Augenärzten in der Regel maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Facharzt. Für spezialisierte Fachärzte wie Radiologen oder Fachinternisten gilt eine zumutbare Fahrzeit von zusätzlich 60 Minuten. Die Zeit, die Sie sowieso von Ihrem Wohnort zum nächstgelegenen Facharzt brauchen, wird dazu gerechnet.
Kann ich einen Termin ablehnen?
Lehnen Sie den ersten Termin ab, erhalten Sie einen zweiten – allerdings nur, wenn Sie den ersten Termin am Tag der Vermittlung bereits wieder absagen.
Zur Autorin
Sabine Eis ist Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik bei der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband.
"Zumutbare Entfernung"
Wie weit muss ich fahren?
Augenärzte, Frauenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNOÄrzte, Nervenärzte, Urologen, Orthopäden: 30 Minuten plus die Fahrtzeit zum nächstgelegenen Facharzt.
Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Fachinternisten (fachärztlich tätig), Radiologen, Humangenetiker, Nuklear-mediziner, Strahlentherapeuten, Physikalische und Rehabilitationsmediziner, Transfusionsmediziner: 60 Minuten plus die Fahrtzeit zum nächstgelegenen Facharzt.